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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren
Offene Seminare sind Seminare, die in unserem Katalog oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Anmeldeformular auf unserer Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Die Rechnung über die Teilnahmegebühr ist bis zum Beginn des Seminars zu zahlen. Zur Teilnahmegebühr kommen die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel hinzu. Diese Kosten sind direkt im Hotel zu zahlen.

§2 Angebote für firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum der Angebotserstellung.

§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Neuland Development GmbH & Co. KG (nachfolgend Neuland Development) berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 %  p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Seminargebühren und Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Offener Seminarbereich
Umbuchungen oder Stornierungen sind bis 45 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich. 
Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig. 
Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 45 Kalendertage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach der Stornierung gebucht, werden 50% der Stornierungsgebühr angerechnet. Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen.
Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, tragen die Teilnehmer:innen. Nimmt ein:e Teilnehmer:in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§5 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen
Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin stellt Neuland Development den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Die Vertragspartner:innen können einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Absagen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet Neuland Development die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.
Abweichend davon gelten bei Stornierungen von Coaching-Terminen folgende Regelungen: Stornogebühren werden bei Absage des Termins innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit, der verbleibende Anteil wird mit dem Folgetermin verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit berechnet.
Nimmt ein Kunde/eine Kundin nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Kunden/der Kundin zu tragen.

§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jede/r Vertragspartner:in kann bei dem/der anderen Vertragspartner:in in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der/die Empfänger:in die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem/der Antragsteller:in die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen ebenso wie der Einsatz der Trainer:innen und Berater:innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmer:innen und die Vertreter:innen der Auftraggeber:innen weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Veranstaltungsannullierung
Neuland Development behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Trainer:innen oder Berater:innen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner:innen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner:innen können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner:innen werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Vertragspartner:innen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartner:innen an Dritte weitergeben.

§9 Urheberrechte
Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer:innen zur Beachtung der folgenden Punkte. Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer:innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§10 Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Neuland Development keine Haftung.
Neuland Development haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmer:innen oder Vertreter:innen der Auftraggeber:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Neuland Development weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen naturgemäß einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer:innen sollten sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
Neuland Development übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen auf Seiten der Auftraggeber:innen und deren Mitarbeiter:innen ergeben. Neuland Development behält sich vor, Teilnehmer:innen und Vertreter:innen des Auftraggebers, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Kund:innen.

§11 Zufriedenheitsgarantie
Teilnehmer:innen offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf eine Wiederholung der Veranstaltung oder ein individuelles Einzeltraining. Neuland Development trägt nicht die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel.

§12 Sektenpassus
Die Veranstaltungen von Neuland Development beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbung für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden. Die in §12 genannten Angaben wurden beim Referat für Sekten- und Weltanschauungsfragen in der Diözese Fulda als eidesstattliche Erklärung hinterlegt.

§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute sowie für den Fall, dass eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlich Fulda. Es gilt deutsches Recht.

§14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.